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   FG Hessen, 15.06.2004 - 6 K 2609/00   

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FG Hessen, 15.06.2004 - 6 K 2609/00 (https://dejure.org/2004,10964)
FG Hessen, Entscheidung vom 15.06.2004 - 6 K 2609/00 (https://dejure.org/2004,10964)
FG Hessen, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - 6 K 2609/00 (https://dejure.org/2004,10964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug; Bürohochhaus; Steuerfreie Rücklage; Option; Vermietung; Vorschaltung; Gesellschaft; Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten; Gestaltungsmissbrauch - Vorschaltung von Gesellschaften zum Zwecke des Vorsteuerabzugs als Missbrauch rechtlicher ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorschaltung von Gesellschaften zum Zwecke des Vorsteuerabzugs als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehung eines für die Bindung nach Treu und Glauben erforderlichen Vertrauenstatbestands durch einen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerbescheid; Voraussetzungen für die Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Eingangsleistungen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 68
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 06.03.2000 - V B 170/99

    AdV, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide

    Auszug aus FG Hessen, 15.06.2004 - 6 K 2609/00
    Die vom Senat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassene Beschwerde wies der BFH mit Beschluss vom 6.3.2000 ( V B 170/99, BFH/NV 2000, 1447 ) zurück.

    ff) Die Darlegung des FA, dass die vom BFH entwickelten Grundsätze zur Vorschaltung von Ehegatten nicht uneingeschränkt auf diesen Vorschaltfall anwendbar seien, widerspreche dem BFH-Beschluss vom 6.3.2000 ( V B 170/99), wonach die Frage, ob und ggf. welche Modifizierung dieser Ehegatten-Rechtsprechung im Falle der Vorschaltung von Gesellschaften geboten ist, noch nicht abschließend geklärt sei.

    Der 11. Senat ist zwar in seinen Urteilen vom 18.12.1996 XI R 12/96 (BStBl II 1997, 374 ) sowie vom 29.1.1997 XI R 27/95 (BFH/NV 1997, 816) davon ausgegangen, dass die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur "Vorschaltung" von Ehegatten auf die Vorschaltung von Gesellschaften entsprechend anzuwenden seien, der 5. Senat hat jedoch mit Beschluss vom 6.3.2000 V B 170/99 (BFH/NV 2000, 1147) die Frage, ob und ggf. welche Modifizierung der Ehegattenrechtsprechung im Falle der Vorschaltung von Gesellschaften geboten ist, als noch nicht abschließend geklärt bezeichnet.

    Die Revision wurde nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Fortbildung des Rechts zugelassen, da die Frage, ob und ggf. welche Modifizierung der Ehegattenrechtsprechung im Falle der Vorschaltung von Gesellschaften geboten ist, noch nicht abschließend geklärt wurde (BFH-Beschluss vom 6.3.2000 V B 170/99, BFH/NV 2000, 1147 ).

  • BFH, 10.09.1992 - V R 104/91

    Missbrauchsabsicht bei Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus FG Hessen, 15.06.2004 - 6 K 2609/00
    Maßgebend sind die gesamten Umstände des Einzelfalles (BFH-Urteil vom 10.09.1992 V R 104/91, BStBl II 1993, 254).

    Anders verhält es sich jedoch, wenn der Mieter-Ehegatte dem Vermieter-Ehegatten beim Erwerb des Grundstücks oder bei Errichtung des Gebäudes finanzielle Mittel in ausreichender Höhe überlässt (z.B. durch Schenkung), die dem Vermieter-Ehegatten die Lastentragung aus eigener wirtschaftlicher Kraft ermöglichen (BFH-Urteile vom 4.5.1994 XI R 67/93, HFR 1995, 3 sowie vom 10.09.1992 V R 104/91, BStBl II 1993, 253 ).

    Denn die Erfüllung des § 42 AO indiziert eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der Missbrauchsabsicht (BFH-Urteil vom 10.09.1992 V R 104/91, BStBl II 1993, 253 ; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 42 AO Rz 44).

  • BFH, 29.01.1997 - XI R 27/95

    Gewährung von Zinsvorteilen durch eine Bank als Einnahmen aus Vermietung und

    Auszug aus FG Hessen, 15.06.2004 - 6 K 2609/00
    Die Klägerin könne sich daher weder auf Treu und Glauben noch auf Verwirkung des Steueranspruches berufen (BFH-Urteil vom 29.1.1997 XI R 27/95, BFH/NV 1997, 816).

    Denn nach den Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung ergibt sich aus der früheren, auch aufgrund von Außenprüfungen vorgenommenen Beurteilung keine Bindung des FA für die Zukunft (vgl. BFH-Urteil vom 29.1.1997 XI R 27/95, HFR 1997, 815 unter 3).

    Der 11. Senat ist zwar in seinen Urteilen vom 18.12.1996 XI R 12/96 (BStBl II 1997, 374 ) sowie vom 29.1.1997 XI R 27/95 (BFH/NV 1997, 816) davon ausgegangen, dass die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur "Vorschaltung" von Ehegatten auf die Vorschaltung von Gesellschaften entsprechend anzuwenden seien, der 5. Senat hat jedoch mit Beschluss vom 6.3.2000 V B 170/99 (BFH/NV 2000, 1147) die Frage, ob und ggf. welche Modifizierung der Ehegattenrechtsprechung im Falle der Vorschaltung von Gesellschaften geboten ist, als noch nicht abschließend geklärt bezeichnet.

  • BFH, 18.12.1996 - XI R 12/96

    Frage der "inneren Verknüpfung" zwischen Darlehensgewährung zur Finanzierung der

    Auszug aus FG Hessen, 15.06.2004 - 6 K 2609/00
    Ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1996 XI R 12/96, BStBl II 1997, 374 ; BFH-Urteil vom 16.1.1992 V R 1/91, BStBl II 1992, 541 ; vom 21.7.1994 V R 102/92, BFH/NV 1995, 741).

    Der 11. Senat ist zwar in seinen Urteilen vom 18.12.1996 XI R 12/96 (BStBl II 1997, 374 ) sowie vom 29.1.1997 XI R 27/95 (BFH/NV 1997, 816) davon ausgegangen, dass die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur "Vorschaltung" von Ehegatten auf die Vorschaltung von Gesellschaften entsprechend anzuwenden seien, der 5. Senat hat jedoch mit Beschluss vom 6.3.2000 V B 170/99 (BFH/NV 2000, 1147) die Frage, ob und ggf. welche Modifizierung der Ehegattenrechtsprechung im Falle der Vorschaltung von Gesellschaften geboten ist, als noch nicht abschließend geklärt bezeichnet.

  • BFH, 17.01.1991 - IV R 132/85

    Vorschaltung eines einkommens- und vermögenslosen Kindes bei einer Anschaffung

    Auszug aus FG Hessen, 15.06.2004 - 6 K 2609/00
    In solchen Abhängigkeitsfällen ist - im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 21.11.1991 V R 20/87, BStBl II 1992, 446 ; BFH-Urteil vom 17.1.1991 IV R 132/85, BStBl II 1991, 607) - das Vorliegen einer unangemessenen Vorschaltung stets zu bejahen.
  • BFH, 10.12.1992 - V R 90/92

    Voraussetzungen für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts

    Auszug aus FG Hessen, 15.06.2004 - 6 K 2609/00
    Da den einzelnen Steuergesetzen vielfach unterschiedliche Wertungen zugrunde liegen, ist nicht zu prüfen, ob eine aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht unangemessene Gestaltung den ertragsteuerlichen Interessen der Beteiligten gerecht wird (BFH-Urteil vom 10.12.1992 V R 90/92, BStBl II 1993, 700 ).
  • BFH, 21.11.1991 - V R 20/87

    Vorschaltung von minderjährigen Kindern bei Anschaffung von Geräten für den

    Auszug aus FG Hessen, 15.06.2004 - 6 K 2609/00
    In solchen Abhängigkeitsfällen ist - im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 21.11.1991 V R 20/87, BStBl II 1992, 446 ; BFH-Urteil vom 17.1.1991 IV R 132/85, BStBl II 1991, 607) - das Vorliegen einer unangemessenen Vorschaltung stets zu bejahen.
  • BFH, 04.05.1994 - XI R 67/93

    Vorsteuerabzug aus dem Kauf eines PKW, der an den Ehegatten (Nichtunternehmer)

    Auszug aus FG Hessen, 15.06.2004 - 6 K 2609/00
    Anders verhält es sich jedoch, wenn der Mieter-Ehegatte dem Vermieter-Ehegatten beim Erwerb des Grundstücks oder bei Errichtung des Gebäudes finanzielle Mittel in ausreichender Höhe überlässt (z.B. durch Schenkung), die dem Vermieter-Ehegatten die Lastentragung aus eigener wirtschaftlicher Kraft ermöglichen (BFH-Urteile vom 4.5.1994 XI R 67/93, HFR 1995, 3 sowie vom 10.09.1992 V R 104/91, BStBl II 1993, 253 ).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-400/98

    Breitsohl

    Auszug aus FG Hessen, 15.06.2004 - 6 K 2609/00
    Für Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Eingangsleistungen ist bei richtlinienkonformer Anwendung von § 15 Abs. 1 und 2 UStG maßgebend, ob der Steuerpflichtige die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hatte, mit den Investitionsausgaben Umsätze auszuführen, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist (vgl. Urteil des EuGH vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98 - Breitsohl -, UR 2000, 329; BFH-Urteile vom 8. März 2001 V R 24/98, UR 2001, 214; vom 17. Mai 2001 V R 38/00, UR 2001, 550).
  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus FG Hessen, 15.06.2004 - 6 K 2609/00
    Für Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Eingangsleistungen ist bei richtlinienkonformer Anwendung von § 15 Abs. 1 und 2 UStG maßgebend, ob der Steuerpflichtige die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hatte, mit den Investitionsausgaben Umsätze auszuführen, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist (vgl. Urteil des EuGH vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98 - Breitsohl -, UR 2000, 329; BFH-Urteile vom 8. März 2001 V R 24/98, UR 2001, 214; vom 17. Mai 2001 V R 38/00, UR 2001, 550).
  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

  • BFH, 17.05.2001 - V R 38/00

    Vorsteuerabzug bei fehlenden Verwendungsumsätzen

  • BFH, 21.07.1994 - V R 102/92

    Vermietung eines Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an eine GmbH

  • BFH, 11.12.1986 - IV R 334/84

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des

  • BFH, 30.04.1987 - V R 29/79

    Umsatzsteuer-Sonderprüfung - Vorsteuerabzug - Umsatzsteuerbescheid - Vorbehalt

  • BFH, 22.12.1987 - IX R 149/84

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten

  • BFH, 11.11.1991 - V B 45/91

    Erfüllung des Tatbestands des Rechtsmissbrauchs durch Einschaltung eines

  • FG Hessen, 30.09.1999 - 6 V 1931/99

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids; Missbrauch von

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